„Ihr Recht in sicheren Händen – professionelle Verteidigung in Sexualstrafverfahren“
Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
In Österreich beginnt ein Ermittlungsverfahren in Sexualstrafsachen in der Regel mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen.
- Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Dazu gehören Zeugenbefragungen, Spurensicherung und mögliche Hausdurchsuchungen.
- Rechte des Opfers – Opfer haben das Recht auf Prozessbegleitung, Akteneinsicht und können sich als Privatbeteiligte anschließen.
- Entscheidung der Staatsanwaltschaft – Nach Abschluss der Ermittlungen kann das Verfahren eingestellt, eine Diversion angeboten oder Anklage erhoben werden.
- Hauptverfahren – Falls Anklage erhoben wird, folgt eine Gerichtsverhandlung, in der über Schuld oder Unschuld entschieden wird.
Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?
- Durchführung – Die Polizei darf die Durchsuchung nur durchführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich relevante Beweismittel oder Personen in den Räumlichkeiten befinden.
- Rechte der Betroffenen – Die betroffene Person hat das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und eine Vertrauensperson, wie einen Rechtsanwalt, hinzuzuziehen.
- Dokumentation – Über die Durchsuchung wird ein Protokoll angefertigt. Falls Beweismittel gefunden werden, können diese sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
- Ausnahmen – In Fällen von „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei eine Durchsuchung auch ohne richterliche Bewilligung durchführen.
Was dürfen Polizei & Staatsanwaltschaft – was nicht?
- Sicherstellung & Beschlagnahme: Falls Beweismittel gefunden werden, können diese sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
- Durchsuchung ohne richterliche Bewilligung: In Fällen von „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei eine Durchsuchung auch ohne richterliche Genehmigung durchführen.
- Betroffene ausschließen: Die betroffene Person hat das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und eine Vertrauensperson, wie einen Rechtsanwalt, hinzuzuziehen.
- Unverhältnismäßige Maßnahmen: Die Durchsuchung muss mit möglichst wenig Aufsehen durchgeführt werden und darf nicht über das notwendige Maß hinausgehen.
- Durchsuchung ohne Dokumentation: Über die Durchsuchung muss ein Protokoll angefertigt werden, das die Maßnahmen und sichergestellten Gegenstände dokumentiert.
Verhaltenstipps:
- Durchsuchungsanordnung prüfen – Lassen Sie sich die richterlich bewilligte Durchsuchungsanordnung zeigen und überprüfen Sie, ob sie korrekt ausgestellt wurde.
- Rechtsanwalt kontaktieren – Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Beamten müssen eine angemessene Zeit warten, bis Ihr Anwalt eintrifft.
- Keine freiwillige Herausgabe von Gegenständen – Sie sind nicht verpflichtet, aktiv bei der Durchsuchung mitzuwirken oder Gegenstände freiwillig herauszugeben.
- Dokumentation – Notiere Sie sich die Namen der Beamten, durchgeführte Maßnahmen und sichergestellte Gegenstände. Falls möglich, lassen Sie eine neutrale Person als Zeugen anwesend sein.
- Keine Behinderung der Ermittlungen – Vermeiden Sie alles, was als Behinderung der Ermittlungsarbeit ausgelegt werden könnte.
- Protokoll verlangen – Nach der Durchsuchung haben Sie das Recht, eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls zu erhalten.
Kontakt
E-Mail: office@kocher-bucher.at
Telefon: +43 316 / 833 899
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